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   BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91   

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https://dejure.org/1992,3483
BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91 (https://dejure.org/1992,3483)
BSG, Entscheidung vom 04.08.1992 - 2 RU 41/91 (https://dejure.org/1992,3483)
BSG, Entscheidung vom 04. August 1992 - 2 RU 41/91 (https://dejure.org/1992,3483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.10.1975 - 8 RU 68/75

    Unfallversicherungsschutz - Erneuerung eines Arbeitsgeräts - Vollgeschriebenes

    Auszug aus BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91
    Hierbei ist für die Anwendung des § 549 RVO nicht maßgebend, ob der verletzte Schüler gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst b oder 14 Buchst c RVO unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist Arbeitsgerät i.S. von § 549 RVO jeder Gegenstand, der seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird (BSGE 24, 243; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2).

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

    Auszug aus BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist Arbeitsgerät i.S. von § 549 RVO jeder Gegenstand, der seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird (BSGE 24, 243; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Zwar ist danach ua das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Befördern eines Arbeitsgerätes versichert, worunter unter bestimmten Voraussetzungen auch das Befördern eines Kraftfahrzeugs, wie hier des Dienstwagens, fallen kann (siehe dazu BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 sowie Urteil des Senats vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Selbst wenn man ihn als Gegenstand ansieht, der seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich der Tätigkeit im Unternehmen zu dienen bestimmt war (zum Begriff des Arbeitsgeräts vgl BSGE 24, 243 = SozR Nr. 59 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1), hat ihn der Kläger im Unfallzeitpunkt weder verwahrt noch befördert, und er befand sich auch nicht auf dem Weg zu dessen Verwahrung oder Beförderung.
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer

    Da das Funktelefon nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) hauptsächlich für Zwecke der GmbH genutzt wurde, ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, dass es als Arbeitsgerät iS des § 549 RVO zu qualifizieren ist (vgl zum Begriff des Arbeitsgeräts BSGE 24, 243 = SozR Nr. 59 zu § 543a RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.06.2005 - L 1 U 104/04

    gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift können außer "klassischen" Werkzeugen auch Geschäftsunterlagen "Arbeitsgerät" im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII sein (BSG, Urteil vom 11. August 1998, B 2 U 17/97 R; BSGE SozR § 243 RVO Nr. 59; BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2004 - L 2 U 535/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte

    Der Begriff des "Erneuerns" setzt voraus, dass ein gleichartiges Arbeitsgerät bereits vorhanden, dieses durch die Arbeit verbraucht oder abgenutzt war und an dessen Stelle ein neues Gerät gleicher Art beschafft wird (vgl. BSG SozR 2200 § 549 Nr. 7; SozR 3-2200 § 549 Nr. 1).
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